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(Gültig ab: 1. Dezember 2022)
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwi-
schen der Euro Sweillem GmbH (im Folgenden: Euro Sweillem) und ihren Kunden,
soweit die Kunden Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öf-
fentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergän-
zende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrück-
lich schriftlich vereinbart. Das gilt auch bei vorbehaltloser Lieferung in Kenntnis entge-
genstehender AGB des Kunden. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedin-
gungen des Kunden wird widersprochen.
2. Vertragsschluss
Der Kunde unterbreitet Euro Sweillem ein Angebot durch seine Bestellung. Euro Sweil-
lem ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die aus-
drückliche Erklärung der Annahme durch Euro Sweillem ist nicht erforderlich. Euro
Sweillem ist berechtigt, die Annahme durch Aussonderung der Ware und Übergabe an
die Transportperson durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Mitteilung,
Rechnungslegung oder durch die Mitteilung der Auslieferung zu erklären. Der Vertrag
kommt mit dem rechtzeitigen Zugang der (gegebenenfalls konkludent erklärten) An-
nahme beim Kunden zu Stande.
3. Preise und Fälligkeit, Aufrechnung, Leistungsverweigerung
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und ergeben sich aus
der Preisliste von Euro Sweillem, welche Bestandteil dieses Vertrags ist. Lieferkosten ab
Lager und Verpackungskosten sind in den Preisen, wie sie sich aus der Preisliste ergeben,
nicht enthalten und bleiben vorbehalten.
Alle angegebenen Preise sind vorbehaltlich einer Änderung infolge von Rohstoff- und
Energiepreiserhöhung. Für diesen Fall sind wir berechtigt, ebenfalls die Preise trotz zu-
gesagter Preisbindung in gleichem Umfang zu erhöhen.
Beim Versendungskauf (siehe Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transport- und Verpa-
ckungskosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transport-
versicherung.
Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum bzw. zum vereinbarten Fälligkeits-
zeitpunkt ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen schrift-
lichen Vereinbarung. Die Euro Sweillem ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen
Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Euro Sweillem spä-
testens mit der Auftragsbestätigung.
Zahlungsrückstände sind ab Fälligkeit ungeachtet eines Verschuldens des Kunden mit
den gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzli-
chen Rechte vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechts-
kräftig festgestellt, unbestritten oder von Euro Sweillem anerkannt sind. Gleiches gilt
für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.
4. Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Verzug
Die Waren werden grundsätzlich ab Lager von Euro Sweillem verkauft, wo auch der
Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und
Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versen-
dungskauf). Der Kunde kann nicht verlangen, dass die Ware an einen Ort außerhalb des
öffentlichen Straßenraums oder außerhalb eines asphaltierten, mit einem schweren Last-
kraftfahrzeug befahrbaren Betriebsgeländes geliefert wird. Verlässt das Lastkraftfahr-
zeug auf Wunsch des Kunden den öffentlichen Straßenraum, haftet der Kunde für alle
entstehenden Schäden sowohl an der Ware als auch am Fahrzeug, soweit die Schäden
nicht auf Verschulden des Fahrers, sonstiger Dritter oder Euro Sweillem zurückzufüh-
ren sind. Der Käufer kann eine Versendung der Waren zu einem Abladeort auf eigene
Kosten des Käufers nur bei einer Bestellung von vollen LKW (20 Tonnen Ladung) ver-
langen. Die Lieferung von Teilladungen erfolgt nur ausnahmsweise, wobei die Liefer-
menge mindestens einer halben LKW-Ladung (10 Tonnen Ladung) entsprechen muss.
Für die Lieferung einer Teilladung schuldet der Kunde einen Frachtzuschlag, wie er sich
aus der Anlage zur Preisliste von Euro Sweillem ergibt. Euro Sweillem berechtigt, die
Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung)
selbst zu bestimmen.
Im Falle des Versendungskaufs ist der Kunde verpflichtet, die Ware selbst zu entladen
und die dafür erforderlichen Hilfsmittel (etwa Flurfördergerät, Kran) auf seine Kosten
vorzuhalten. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Auslieferung durch einen LKW mit
Ladekran, wofür ein Zuschlag, wie er sich aus der Anlage zu der Preisliste von Euro
Sweillem ergibt, vom Kunden zu zahlen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Ankunft zu
entladen, soweit die Ware montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr oder
nach vorheriger Vereinbarung angeliefert wird.
Ist eine Abholung durch den Kunden mit Euro Sweillem vereinbart, schuldet Euro
Sweillem die Verladung auf ein vom Kunden bereitzustellendes, geeignetes Transport-
mittel.
Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Abschluss der Verladung der Waren
auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh-
rung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme ver-
einbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für
eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts ent-
sprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich die Lieferung durch Euro Sweillem aus anderen, vom Käufer zu vertre-
tenden Gründen, so ist Euro Sweillem berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Scha-
dens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Wird die Ware
beim Versendungskauf nicht unverzüglich abgeladen, kann Euro Sweillem ab der ersten
Stunde nach Anlieferung der Ware einen Aufwendungsersatz für die Vorhaltung des
Lastkraftfahrzeugs und des Fahrers in Höhe von 150,00 € für jede angefangene Stunde
verlangen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertmin-
derung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die vorstehende Pau-
schale. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, wobei die Pauschale auf weiter-
gehende Geldansprüche anzurechnen ist.
Ist eine Lieferfrist schriftlich zugesichert, beginnt die Lieferfrist mit Klärung aller tech-
nischen Fragen, sonst mit Vertragsschluss. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist
sind unverbindlich, solange kein Fixtermin vereinbart ist. Fixtermine zur Anlieferung
vor 11.00 Uhr können nicht verbindlich zugesagt werden. Bei der Vereinbarung eines
Fixtermins zur Anlieferung nach 11.00 Uhr ist Euro Sweillem berechtigt, die Ware in
einem Zeitraum von einer Stunde vor und nach dem vereinbarten Termin anzuliefern.
Bei der Bestellung von Teilladungen ist die Zusage eines Fixtermins nicht möglich. Da
Teillieferungen gemeinsam mit anderen Teillieferungen erfolgen, behält Euro Sweillem
sich eine Lieferfrist von einem Monat seit Eingang der Bestellung vor. Für den Eintritt
des Verzugs ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
5.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbezie-
hung (gesicherte Forderungen) im Eigentum von Euro Sweillem.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs
bis auf Widerruf gem. unter stehender Ziffer (c) weiter zu veräußern und/oder zu ver-
arbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermi-
schung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vol-
lem Wert, wobei Euro Sweillem als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht beste-
hen, so erwirbt Euro Sweillem Miteigentum im Verhältnis des Werts der Ware
[Faktura-Endbetrag, inklusive Mehrwertsteuer] zum Wert der anderen verarbei-
teten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entste-
hende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware.
Der Kunde tritt der dies annehmenden Euro Sweillem bereits jetzt alle Ansprü-
che in Höhe des Faktura-Endbetrags [inklusive Mehrwertsteuer] zur Sicherheit
ab, die er aufgrund der Weiterveräußerung der Ware oder des Erzeugnisses ge-
gen Dritte erwirbt.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die Forderung einzuziehen. Euro
Sweillem verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
sich nicht in Verzug befindet. Gerät der Kunde in Verzug oder wird ein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt,
ist Euro Sweillem zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Kunde hat
Euro Sweillem in diesem Fall alle bestehenden Forderungen und deren Schuld-
ner bekannt zu geben, die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Un-
terlagen zu übergeben und den Schuldner von der Abtretung in Kenntnis zu
setzen. Außerdem ist Euro Sweillem in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des
Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvor-
behalt stehenden Waren zu widerrufen.
Euro Sweillem verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten, insbesondere
abgetretene Forderungen, freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wobei Euro Sweillem die Aus-
wahl der freizugebenden Sicherheiten vorbehalten ist. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware auf seine Kosten gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Wird die Ware
gepfändet, ist der Kunde verpflichtet, Euro Sweillem unverzüglich über die Pfändung
zu informieren und Euro Sweillem alle Informationen, die zur Erhebung einer Klage
nach § 771 ZPO erforderlich sind, bekannt zu geben. Bleibt die Zwangsvollstreckung
der Kosten einer Klage nach § 771 ZPO bei dem Pfändungsgläubiger erfolglos, schuldet
der Kunde Ersatz dieser Kosten.
6. Mängelgewährleistung
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzli-
chen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt
sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb
von einer Woche erfolgt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat
der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) inner-
halb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die
ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den
nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Macht der Kunde einen Gewährleistungsanspruch geltend, schuldet er Ersatz der Mehr-
aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung, die sich daraus ergeben, dass die Ware
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nacherfüllungsansprüche
werden nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangel-
freien Sache erfüllt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte
Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet
weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Euro
Sweillem ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung
der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausge-
schlossen.
7. Haftung
Auf Schadensersatz haftet Euro Sweillem – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rah-
men der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Euro Sweillem – gleich aus welchem Rechtsgrund –
nicht für Schäden aus der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Für Schäden
aus der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflich-
tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und ver-
trauen darf) haftet Euro Sweillem vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach
gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten); in diesem Fall
ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintreten-
den Schadens begrenzt. Für Betriebsausfall- und sonstige Mangelfolgeschäden haftet
Euro Sweillem in diesem Fall nur, wenn Euro Sweillem einen schadensverursachenden
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware über-
nommen hat.
Die sich aus vorstehenden Ziffern 7.1 und 7.2 ergebenden Haftungsausschlüsse bzw. –
beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Perso-
nen, deren Verschulden Euro Sweillem nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Sie gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit, für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit
Euro Sweillem einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaf-
fenheit der Ware übernommen hat.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur
zurücktreten oder kündigen, wenn Euro Sweillem die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird
ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf ausschließlicher (auch internationa-
ler) Gerichtsstand; Euro Sweillem GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestim-
mung bedarf der Schriftform.
Sollten Teile des Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un-
wirksam sein oder werden, so sind die unwirksamen Teile durch Vereinbarungen zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommen.
Der Vertrag als Ganzes wird dadurch nicht berührt.
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